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Deutschlandfunk Höreraktion Grundgesetz.jpgBild: www.deutschlandfunk.de

pax christi

menschen machen frieden - mach mit.

Unser Name ist Programm: der Friede Christi. 

pax christi ist eine ökumenische Friedensbewegung in der katholischen Kirche. Sie verbindet Gebet und Aktion und arbeitet in der Tradition der Friedenslehre des II. Vatikanischen Konzils. 

Der pax christi Deutsche Sektion e.V. ist Mitglied des weltweiten Friedensnetzes Pax Christi International.

Entstanden ist die pax christi-Bewegung am Ende des II. Weltkrieges, als französische Christinnen und Christen ihren deutschen Schwestern und Brüdern zur Versöhnung die Hand reichten. 

» Alle Informationen zur Deutschen Sektion von pax christi

Hörer*innenaktion im Deutschlandfunk: Mein Grundgesetz

21. Feb 2019

Der Deutschlandfunk lädt zur Beteiligung an der Vorbereitung einer Sendung zum Jubiläum des Grundgesetzes im Mai.

Was macht das deutsche Grundgesetz zu Ihrer Verfassung? Wie sehen Sie das Grundgesetz, 70 Jahre nach seinem Inkrafttreten? Welche Passage halten Sie für besonders wichtig? Welcher Artikel gibt Ihnen zu denken? Und hatten Sie in Ihrem Leben besondere Berührungspunkte mit einem Artikel? 

Mit diesen Impulsfragen ruft die Redaktion des Deutschlandfunks schon jetzt im Rahmen der Hörer*innenaktion "Mein Grundgesetz" dazu auf, sich telefonisch zu melden und (einem Anrufbeantworter) zu Protokoll zu geben, welcher Grundgesetzartikel einem aus welchem Grund besonders wichtig ist. Aus diesen Beiträgen ensteht nach und nach eine Sendung, die im Mai ausgestrahlt wird. Weitere Informationen dazu finden Sie hier

pax christi Rottenburg-Stuttgart ruft alle Interessierten dazu auf, sich an dieser Aktion zu beteiligen. Dabei sind uns insbesondere die folgenden Artikel des Grundgesetzes friedenspolitisch wichtig:

  • "Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben (Präambel).
  • "Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden." (Artikel 26, Abs. 1 & 2).